Am 1. Juli 2020 startete das Hilfsprogramm für Laienmusik in Bayern. Antragsberechtigt sind Laienmusikvereine, die in einem der Laienmusik - Dachverbände Mitglieder sind. Förderumfang: nach Bedarf bis zu 1.000 Euro pro Verein zzgl. bis zu 500 pro weiterem Ensemble.
Die Antragsformulare werden durch den jeweiligen Laienmusikverband zur Verfügung gestellt und sind von den antragsberechtigten Vereinen bei ihrem Laienmusikverband einzureichen:
- Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V.
- Blasmusikverband Vorspessart
- Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V.
- Nordbayerischer Musikbund & Nordbayerische Bläserjugend
Alle wesentlichen Fragen zum Hilfsprogramm Laienmusik werden an sich in den FAQs auf der Internetseite des Bayerischen Musikrates umfangreich beantwortet.