Wertungsspiele
Eine Möglichkeit für Musikgruppen jeder Größe, ihr Können zu präsentieren
Das Wertungsspiel soll allen Kapellen, Bläserklassen, Bläsergruppen und Spielleutekorps Gelegenheit geben, ihren Leistungsstand von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. Es dient als eines der vorrangigen Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Musiziergruppen und stellt für die Verbände eine wichtige Bestätigung der geleisteten Schulungsarbeit dar.
Wertungsspielordnungen
Die Gruppen können sich in fünf verschiedenen Wertungsarten kategorisieren:
- Konzertwertung – Verdeckte Wertung
- Konzertwertung – Offene Wertung
- Wertungsspiel »Traditionelle Blasmusik«
- Kritikspiel
- Marschmusikwertung
Genauere Informationen zu den Wertungen finden sich in den entsprechenden Wertungsspielordnungen:
Literatur
In den Kategorien 1 und 2 wird keine Pflichtliteratur verlangt. In den Kategorien 3 bis 6 ist aus der A oder R Liste der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände ein Pflichtwerk auszuwählen:
Darüber hinaus ist ein Selbstwahlstück mindestens des gleichen Schwierigkeitsgrades vorzutragen. Selbstwahlstücke, die nicht oder nicht mehr in der A bzw. R Liste der BDMV enthalten sind, dürfen für Wertungsspiele nur dann eingesetzt werden, wenn sie rechtzeitig vor dem Wertungsspieltermin dem zuständigen Verbandsdirigenten oder dem Referatsleiter für Literatur zur Zwischeneinstufung vorgelegt werden.
Für den Bereich "Traditionelle Blasmusik" gibt es eine separate Liste mit Pflichtwahstücken:
Pflichtstücke verschiedener Verbände
Folgende Verbände haben beschlossen, gegenseitig die Pflichtstücke des jeweils anderen Verbandes anzuerkennen:
- Bayerischer Blasmusikverband
- Bund deutscher Blasmusikverbände
- Blasmusikverband Baden-Württemberg
- Hessischer Musikverband
- Blasmusikverband Tirol
- Voralberger Blasmusikverband
Das bedeutet, dass man mit den Pflichtstücken seines eigenen Verbandes im anderen Verband beim Wertungsspiel antreten kann.
Wertungsspiele für Spielleute
Im Bereich der Spielmannszüge werden derzeit keine Pflichtstücke angesetzt. Die Spielmannszüge können mit zwei der jeweiligen Kategorie entsprechenden Selbstwahlstücken bei den Wertungsspielen antreten. Bei der Auswahl verweisen wir auf die Selbstwahlliste der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände (BDMV):
Selbstwahlliste Spielleutemusik
Bei Fragen zur Einstufung von Selbstwahlstücken wenden Sie sich bitte an den Landesbeauftragten für Spielleutemusik Christoph Ahlemeyer (christoph.ahlemeyer@nbmb-online.de).