FAQ
Alle Fragen zu Wettbewerben, Musikerleistungsabzeichen und mehr...
Datenschutz
- Worum geht es bei der EU-DSGVO?Teilen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht wurden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung trat am 25.5.2018 in Kraft.
- Welche Vereine sind von der EU-DSGVO betroffen?Teilen
Im Grunde sind alle Vereine betroffen, denn jeder Verein "verarbeitet" in irgendeiner Form Daten.
- Wer ist für die Umsetzung der DSGVO im Verein zuständig?Teilen
Der Datenschutz im Verein ist Chefsache! Der Vorsitzende kann sich zwar helfen lassen, aber er bleibt verantwortlich dafür, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt wird.
- Wie kann man das DSGVO-Thema angehen?Teilen
Zuerst sollte man die Themen angehen, die "augenfällig" sind, also Impressum und Datenschutzerklärung auf der Homepage und auch Impressum auf der Facebook-Seite.
Hilfreich bei der Erstellung dieser beiden Erklärungen sind sog. "Generatoren", die es im Internet zu finden gibt. Der beratende Anwalt des Bayerischen Blamusikverbands empfiehlt aktuell den Generator der Seite www.ratgeberrecht.eu.
Als nächsten Schritt sollte man eine Bestandsaufnahme machen,
- wer im Verein alles Zugriff auf personenbezogene Daten hat
- welche Daten im Verein gespeichert werden
- an wen diese Daten weitergegeben werden.Diese Informationen sind dann in einer Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzordnung zu formulieren. Muster dafür gibt es auf der BBMV-Website.
Der nächste Schritt ist dann die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses. Auch hierfür gibt es Muster auf dieser Website.
Darüber hinaus sind noch organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zu überlegen!
- Gibt es Vorlagen zum Thema Datenschutz?Teilen
Ja, wir haben für alle Bereiche, bei denen Vereine mit dem Thema "Datenschutz" in Berührung kommen könnten, entsprechende Vorlage erstellt:
https://bbmv-online.de/service-center/vereinsrecht#datenschutz
- Gibt es Literatur speziell für Vereine?Teilen
Literatur ausschließlich für Vereine ist selten. Aber einen ersten guten Überblick gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Dort gibt es kurz und knapp Informationen speziell für Vereine.
- Müssen wir für unsere Mitglieder etwas machen?Teilen
Für die aktuellen Mitglieder müssen keine Datenschutzerklärungen nachgefordert werden. Hier reicht die bisherige Information aus.
Für neue Mitglieder ist eine Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verwendung und Weitergabe notwendig. Hier empfiehlt es sich, auf der Rückseite des Mitgliedsantrags einen Datenschutzhinweis aufzunehmen und sich diesen unterschreiben zu lassen.
Darüber hinaus sollte jeder Verein eine Datenschutzordnung/-richtlinie oder Ähnliches erlassen. Am sinnvollsten als Ordnung (= Anhang der Satzung).
Allgemein empfiehlt es sich, die Umsetzung der DSGVO den Mitgliedern bekannt zu machen, beispielsweise im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder in der Vereinszeitschrift.
Ehrenamtsnachweis Bayern
- Was ist der Ehrenamtsnachweis Bayern?Teilen
Der Ehrenamtsnachweis Bayern ist mehr als eine Urkunde. Zusätzlich zu den Ehrungen, die jeder Verein und Verband in seiner Ehrungsordnung verankert hat, ist der Ehrenamtsnachweis ein Schriftstück mit der Unterschrift der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, das die im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten dokumentiert.
Mit dem Ehrenamtsnachweis kann ein ganz konkreter Nutzen verbunden werden: Mit ihm können die sogenannten »Soft Skills« nachgewiesen werden, die heute so wichtig sind. Schließlich beweist jeder Ehrenamtliche in seiner täglichen Arbeit Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und dergleichen mehr – was eben Arbeitgeber heute so wissen wollen.
Dieser Nachweis kann beispielsweise in Bewerbungsmappen eingelegt werden, damit der potenzielle Arbeitgeber gleich sieht, dass er einen engagierten und kompetenten Menschen vor sich hat. Übrigens: nicht nur Jugendliche profitieren an dieser Stelle vom Ehrenamtsnachweis, sondern auch gestandene Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren wollen.
Auch der Arbeitgeber freut sich, wenn er nicht erst umständlich erfragen muss, was der Bewerber für Qualitäten hat, die nicht aus seinen beruflichen oder Schulzeugnissen hervorgehen. Und für den Verein, der ein Mitglied mit dem Ehrenamtsnachweis auszeichnet, bedeutet dieser eine gute und praktische Erweiterung der eigenen Ehrungsmöglichkeiten.
- Wo kann der Ehrenamtsnachweis beantragt werden?Teilen
Für alle, die in einem bayerischen Chor, Orchester oder Musikverein tätig sind, ist für die Erteilung des Ehrenamtsnachweises der Bayerischen Musikrats e.V. (BMR) zuständig.
Gehen Sie bei der Beantragung wie folgt vor:
- Laden Sie das Antragsformular von der Website des BMR herunter..
- Füllen Sie das Antrangsformular aus und senden Sie es an die BMR-Geschäftsstelle:Bayerischer Musikrat e.V.
Sandstraße 31
80335 MünchenGerne können Sie Sie sich bei Fragen auch an Max Kriesmair wenden:
Email: max.kriesmair@musikinbayern.de
Tel.: 089 / 520464-14
GEMA
- Wo finde ich eine Zusammenfassung über den GEMA-Rahmenvertrag?Teilen
Der GEMA-Rahmenvertrag und seine Inhalte werden vom BBMV unter dem Menüpunkt GEMA vorgestellt.
- Anleitung zur Anmeldung und Registrierung im GEMA-PortalTeilen
Inzwischen läuft die GEMA-Meldung von Veranstaltungen über das GEMA-Portal. Eine Anleitung zur Registrierung/Anmeldung, auf unsere Mitgiedsvereine zugeschnitten, haben die Kollegen im ASM erstellt:
Anleitung zur Anmeldung und Registrierung GEMA-Portal
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Geschäftsstelle wenden.
- Woher erhalte ich meine GEMA-Nr.?Teilen
Die GEMA-Kundennummer ist u.a. auf GEMA-Rechnungen zu finden. Falls keine solche Rechnung zur Hand ist, kann die Nummer auch in der BBMV-Geschäftsstelle (info@bbmv-online.de) erfragt werden.
- Woher weiß die GEMA, dass ich im Rahmenvertrag des BBMV enthalten bin?Teilen
Musikvereine der BBMV-Mitgliedsverbände wurden bzw. werden bei Neueintritten an die GEMA gemeldet.
- Wie berechnet sich die GEMA-Gebühr für unsere Konzerte? Was sind die ausschlaggebenden Faktoren?Teilen
Die GEMA-Gebühr ist je nach Tarif von verschiedenen Faktoren wie Eintrittspreis, Anzahl Besucher oder Quadratmeterzahl des Veranstaltungsortes etc. abhängig. Einen guten Überblick bietet das Internet-Portal der GEMA, wobei es sich die GEMA vorbehält, Veranstaltungen basierend auf den gemachten Angaben auch anderen Tarifen zuzuordnen, was die Kosten erhöhen oder reduzieren kann.
- Müssen wir als Musikverein alle unsere Konzerte bei der GEMA anmelden - auch, wenn sie kostenlos sind?Teilen
Grundsätzlich müssen alle Veranstaltungen mit GEMA-pflichtiger Literatur im GEMA-Portal angemeldet werden, selbst wenn diese über den Rahmenvertrag pauschal abgegolten ist.
Wichtig ist, dass für alle Veranstaltungen auch eine sog. „Set-Liste“ abgegeben werden muss. - Muss ich pauschal abgegoltene Veranstaltungen melden und dafür auch Musikfolgen abgeben?Teilen
Auch für pauschal abgegoltene Veranstaltungen müssen die Musikfolgen abgegeben werden. Nur so bekommen unsere Blasmusik-Komponisten auch ihre Tantiemen von der GEMA.
Zudem ist die GEMA laut Rahmenvertrag berechtigt, für nicht-abgegebene Musikfolgen eine "Straf"gebühr zu berechnen ... und sie tut dies auch!
- Müssen Ständchen gemeldet werden und wenn ja, welche?Teilen
Ständchen müssen gemeldet werden, sofern
a) der Musikverein Veranstalter des Ständchens lt. Rahmenvertrag ist
b) das Ständchen öffentlich istNur öffentliche Musikaufführungen müssen bei der GEMA gemeldet werden.
Was bedeutet aber nun öffentlich im Sinne der GEMA?
Der FAQ-Bereich der GEMA gibt hier Hinweise: Auf die Frage, wann die Nutzung eines Musikwerks öffentlich und damit lizenzpflichtig sei, gibt es keine eindeutige Antwort. Persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander (wie zum Beispiel bei einem Ständchen für ein Ehrenmitglied im Rahmen einer privaten Feier oder nur mit der Blaskapelle) spricht dafür, dass die Veranstaltung nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig ist. Je größer aber die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Veranstaltung öffentlich ist, weil die Personen nicht persönlich miteinander verbunden sein können.
- Brauchen wir eine GEMA-Lizenz, wenn wir Konzertmitschnitte auf YouTube oder Facebook, Insta, TikTok hochladen?Teilen
Durch den Lizenzvertrag, den YouTube mit der GEMA geschlossen hat, darf GEMA-pflichtige Musik hochgeladen werden, weil YouTube die Lizenzkosten dafür bezahlt. Weder Urheber, Verlag noch Channel-Betreiber müssen den Video-Upload bei der GEMA melden.
Das gleiche gilt für SocialMedia-Plattformen wie Facebook, Insta oder TikTok.
- Müssen wir zahlen, wenn wir (selbst aufgenommene) Musik auf unserer Website abspielen?Teilen
Für die Nutzung von Musik – egal ob selbst aufgeführt und mitgeschnitten oder bestehender Audio-Files muss ein separater Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen werden.
Es empfiehlt sich, Konzertmitschnitte o.ä. bei Youtube einzustellen und dann in die Website einzubetten. Dann ist kein separater GEMA-Vertrag notwendig.
- Gibt es Alternativen zur GEMA-pflichtigen Musik, die wir ohne Gebühren spielen dürfen?Teilen
Damit eine ganze Veranstaltung nicht GEMA-pflichtig wird, muss jedes Stück der Veranstaltung GEMA-frei sein. Da bleiben fast nur selbst komponierte Stücke und Volksmusik übrig. Der Landesverein für Heimatpflege hat hier einiges an Literatur (Volksmusik) zu bieten. Der BBMV bietet auf seiner Website unter Notendownload u.a. für Christkindlmärkte ein paar GEMA-freie Weihnachtslieder an.
- Müssen wir auch selbst arrangierte Stücke melden?Teilen
Bei „arrangierten“ Stücken muss man unterscheiden, ob es sich tatsächlich um selbst angefertigte Arrangement handelt (ich höre eine Melodie bzw. ein Stück und schreibe für mein Orchester das Arrangement dafür) oder ob man einige Stimmen eines vorhandenen Stückes für die Besetzung seines Orchesters anpasst. Ersteres müsste nicht gemeldet werden; Im zweiten Fall schon.
Grundsätzlich muss aber eine Veranstaltung gemeldet werden. Wenn in dieser Veranstaltung überhaupt keine GEMA-pflichtige Literatur gespielt wird, dann muss gegenüber der GEMA der Nachweis geführt werden, dass tatsächlich nur GEMA-freie Werke aufgeführt wurden.
- Was passiert, wenn wir GEMA-pflichtige Musik spielen, aber keine Anmeldung gemacht haben?Teilen
In diesem Fall ist die Veranstaltung nicht über den Rahmenvertrag des BBMV pauschal abgegolten, sondern wird von der GEMA berechnet. Zudem ist die GEMA berechtigt, einen „Strafzuschuss“ von 100% zu berechnen.
- Gibt es eine Möglichkeit, Veranstaltungen nachträglich anzumelden? Was sind die Fristen?Teilen
Lt. GEMA-Rahmenvertrag des Bayerischen Blasmusikverbandes sind die Veranstaltungen bis spätestens 10 Tage nach der Veranstaltung im Portal anzumelden. Das bietet die Möglichkeit, auch gleich die Set-Liste mit abzugeben.
- Sind gemeinnützige Musikvereine von der GEMA-Gebühr befreit?Teilen
Die Gebühren für die Musiknutzung richten sich nicht nach Gemeinnützigkeit oder Ehrenamt sondern nur daran, ob der Komponist, Textdichter oder Verlag bei der GEMA Mitglied ist.
Künstlersozialkasse (KSK)
- Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?Teilen
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine.
- Was soll ich tun, wenn ich ein Schreiben von der KSK bekomme?Teilen
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes.
Transparenzregister
- Was ist das Transparenzregister und wer führt es?Teilen
Das Transparenzregister ist eine offizielle Datenbank, die Informationen über die Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Vereinen enthält. Es wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH verwaltet.
- Wer muss eine Gebühr für das Transparenzregister zahlen?Teilen
Alle eingetragenen Vereine und Unternehmen müssen eine jährliche Gebühr für das Transparenzregister zahlen, auch wenn sie keine Eintragung vornehmen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Befreiung von der Gebühr zu beantragen.
Antragsformular_Gebuehrenbefreiung.pdf
NEU ab 2024: Sofern man im Zuwendungsempfängerregister gelistet ist, entfällt die Jahresgebühr.
- Was ist das Zuwendungsempfängerregister und wie wirkt es sich auf die Gebühr aus?Teilen
Das Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde 2024 eingeführt und wird vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Organisationen, die dort eingetragen sind, müssen keine Gebühr für das Transparenzregister zahlen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Was müssen Vereine im Transparenzregister melden?Teilen
Eingetragene Vereine müssen angeben, wer ihr wirtschaftlich Berechtigter ist. In der Regel sind das die Mitglieder des Vorstands, die automatisch ins Register eingetragen werden.
- Wann muss eine Aktualisierung der Eintragung erfolgen?Teilen
Wenn sich Daten ändern oder fehlen, müssen diese entweder im Vereinsregister oder direkt im Transparenzregister aktualisiert werden.
- Kann die Gebührenbefreiung rückwirkend erfolgen?Teilen
Nein, die Befreiung gilt erst ab dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde, oder ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Zuwendungsempfängerregister.
Wertungsspiele
- Wer kann an einem Wertungsspiel teilnehmen?Teilen
Teilnehmen können alle Musizierformen der Blasmusik. Vom "Spiel in kleinen Gruppen" (Ensembles) über Spielleute und Trommlerzügen, bis hin zum großen sinfonischen Blasorchester.
Musikalisch ist ein Wertungsspiel mit konzertanter Blasmusik oder auch traditioneller Blasmusik möglich.
Die Teilnahme ist innerhalb einer Leistungsstufe (Bsp. Mittelstufe) möglich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, außerhalb von Leistungsstufen im sogenannten "Kritikspiel" anzutreten.
Nicht zu vergessen auch die Marschmusik-Wertung, die einen weiteren Bereich darstellt.
- Wie kann man sich zum Wertungsspiel anmelden?Teilen
Ausrichter eines Wertungsspiels sind in der Regel die Bezirke des Blasmusikverbände. Der Bezirk führt das Wertungsspiel in Kooperation mit Vereinen, oft im Zusammenhang mit einem Bezirksmusikfest durch. Etwa ein halbes Jahr vor dem Wertungsspiel erfolgt eine Abfrage der Teilnahme an die Bezirkskapellen. Externe Kapellen können sich direkt beim Veranstalter melden. Ansprechpartner im Bezirk ist hier in der Regel der Bezirksdirigent.
- Was soll gespielt werden? Wie ist das mit den Pflicht- und Selbstwahlstücken?Teilen
In der "Konzertwertung" sind zwei Stücke zu spielen:
- In der Grund- und Unterstufe sind das zwei Selbstwahlstücke.
- Von der Mittelstufe bis zur Extraklasse ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück.Dazu gibt es eine Pflichtwahlliste des BDMV, aus der ab der Mittelstufe mindestens ein Stück gewählt werden muss. Steht das Selbstwahlstück nicht in dieser Liste, muss es vom Verbandsdirigenten eingestuft werden. Die Verlagseinstufung ist hier nicht relevant.
In der "Traditionellen Wertung" müssen drei Stücke, ein Marsch, eine Polka und ein Walzer gespielt werden. Hier gibt es ebenfalls eine Pflichtwahlliste.
Selbstwahlstücke außerhalb dieser Liste können nicht gespielt werden.
Ausführliche Informationen zu Pflicht- und Selbstwahlstücken finden Sie auf der folgenden Seite des BBMV:
- Nach welchen Kriterien werden die Stücke eingestuft?Teilen
Dafür gibt es einen umfangreichen Kriterienkatalog. Die wichtigsten Komponenten für die Einstufung sind:
- Werklänge
- formale Struktur
- rhythmische Gliederung
- tonaler Aufbau
- Tonumfänge in den Instrumenten
- technische Anforderungen
- rhythmische Anforderungen
- notwendige Besetzung. - Gibt es für ein Wertungsspiel Zuschüsse?Teilen
Ja, Zuschüsse können beim jeweiligen Verband über das Zuschussportal beantragt werden.
- Welchen Einfluss hat die Besetzung auf das Ergebnis?Teilen
Ziel jedes Orchesters sollte es sein, das Klangbild der Komposition so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Das ist nicht immer möglich. Solistische Stellen können auch von einem anderen Instrument wiedergegeben werden, dabei ist darauf zu achten, dass das Ersatzinstrument lagengetreu und weitestgehend klangähnlich eingesetzt wird.
Problematisch sind Klanglöcher im Orchesterklang, wenn z.B. der Alt-Bereich aufgrund fehlender Waldhörner und Saxophone nur durch die 3. Klarinetten abgebildet wird. Oder Akkordfragmente, aufgrund fehlender Instrumente. Bei solchen Problemen sollten Sie lieber ein passenderes, auf das Orchester besser zugeschnittenes Stück wählen.
- Was ist das Wertungsgespräch?Teilen
Das Wertungsgespräch ist die wichtigste Komponente eines Wertungsspiels. In einem Gespräch teilt der Juror dem Dirigenten seine Einschätzung des Vortrags und des Orchesters mit. Stärken und Schwächen werden angesprochen, Handlungsansätze für das Orchester gemeinsam überlegt und Hinweise für die Weiterentwicklung des Orchesters gegeben. Zum Gespräch können auch weitere Musiker, der 2. Dirigent, Vorstand oder Registerführer mitkommen.
- Was ist eine Besetzungsliste? Wie ist das mit Aushilfen?Teilen
In die Besetzungsliste, die das Orchester vor der Wertung auszufüllen hat, wird die tatsächliche Musikeranzahl und die Verteilung auf die unterschiedlichen Instrumente eingetragen. Diese ist eine Grundlage für die Bewertung der Juroren.
Der Vortrag soll den tatsächlichen Leistungsstand eines Musikvereins ohne Aushilfen widerspiegeln. In besonderen Fällen (z.B. Krankheit) können Aushilfen hinzugezogen werden. Der BBMV geht aber davon aus, dass jeder Verein ausschließlich mit den Musikern antritt, die dem Verband auch als Musiker des Vereins gemeldet sind.
- Was ist der aktuell gültige Feldschritt?Teilen
Der Feldschritt für das Jahr 2022 ist die Nummer 1.
- Was ist ein „Wertungsspiel im Konzert?“Teilen
Bei der „Wertung im Konzert“ handelt es sich um ein Pilotprojekt des Musikbund von Ober- und Niederbayern e.V.
Die Wertungsspielordnung dieser Art lehnt sich eng an die Wertungsspielordnungen des Bayerischen Blasmusikverbandes e.V. an.
Diese Wertungsspielform soll Kapellen Gelegenheit geben, im Rahmen eines eigenen Konzertes ihren Leistungsstand von einem unabhängigen Fachjuror beurteilen zu lassen. Der Juror kommt in das Konzert und bewertet die beiden Wertungsstücke. In der Regel Pflicht- und Selbstwahlstück, bzw. Marsch, Walzer, Polka. Die weiteren Stücke werden nur begutachtet. Zusätzlich zur Bewertung erfolgt ein Beratungsgespräch.
Dieses Angebot soll primär Orchestern den (Wieder-) Einstieg in das Wertungsspiel erleichtern.
Um die Kapellen beim Wiedereinstieg nach Corona zu unterstützen ist derzeit auch ein Coaching, bzw. eine reine Beratung ohne Bewertung im Konzert möglich.
Marschmusik
- Welcher Feldschritt gilt dieses Jahr?Teilen
Der aktuelle Feldschritt wird jedes Jahr vom Bayerischen Blasmusikverband auf der Seite Musik in Bewegung bekannt gegeben.
Prüfungsinhalte Junior
- Was sind die Prüfungsinhalte im Bereich D-Junior?Teilen
Anforderung Junior-Abzeichen
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in den "Downloads" unten auf dieser Seite bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer TeilVortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die PrüfungDie Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00Prüfungsordnung:
Alle weiteren zu beachtenden Regelungen und Vorgaben sind der Prüfungsordnung Juniorprüfung zu entnehmen, welche hier heruntergeladen werden kann.
Aus urheberrechtlichen Gründen ist das Vervielfältigen von Noten ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Aus diesem Grund gilt grundsätzlich auch für die Prüfungen des Musikerleistungsabzeichen, dass aus Originalnoten zu spielen ist.