Informationen zum Thema "Nachteilsausgleich"

Das PDF mit den aktuellen Informationen zum Nachteilsausgleich bei den D-Prüfungen finden Sie hier.

Das Antragsformular ist hier zu finden. 

Hinweis: Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die wegen einer dauerhaften Behinderung die D1- bzw. D2-Prüfung nicht unter den regulären Prüfungsbedingungen erbringen können, können einen "Nachteilsausgleich" beantragen. Somit soll eine Chancengleichheit bei gleicher Prüfungsanforderung geschaffen werden.