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Bayern entlastet Wirte, Schausteller und Vereine
Pressemitteilung des StMELF (14. Mai 2025), ©Pia Regnet/StMELF

Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine weitreichende Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Mit der Reform wird der Alkoholausschank bei Volksfesten, Märkten und Vereinsveranstaltungen deutlich einfacher und unbürokratischer.

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