Herrenberg-Urteil
Neue Zustimmungserklärung für 2027 erforderlich
Die Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten nach § 127 SGB IV wurde bis zum 31.12.2027 verlängert. Allerdings gelten die für den Zeitraum vom 01.03.2025 bis 31.12.2026 erteilten Zustimmungserklärungen nicht automatisch für das Jahr 2027 weiter. Bildungseinrichtungen, die die Übergangsregelung auch im Verlängerungszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 in Anspruch nehmen möchten, müssen daher rechtzeitig neue Zustimmungserklärungen einholen.
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